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  • Praxis Sonja Seekircher
  • Tel.: 0721 – 96880676
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Modalitäten

Privatpatienten/ Beihilfeberechtigte:

Je nach Tarif der Privaten Krankenversicherung sind die Modalitäten von Privatpatienten sehr unterschiedlich. In manchen Tarifen sind psychotherapeutische Behandlungen ganz ausgeschlossen, in anderen wird ein festes Kontingent pro Jahr vereinbart oder ein Antragsverfahren wie in der gesetzlichen Versicherung vorgeschaltet. Bitte erkundigen Sie sich vor einem möglichen Erstgespräch nach den Vertragsbedingungen bei Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie entsprechende Unterlagen haben, bringe Sie diese einfach zum Erstgespräch mit. Mein Honorar folgt der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfeberechtige haben in der Regel einen Anspruch auf Psychotherapie, die dem eines gesetzlich Versicherten entspricht. Bitte fordern Sie bei Ihrer Beihilfestelle die Unterlagen für eine Psychotherapie an. Falls Sie zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, ist es in der Regel so, dass die private Versicherung dem Bescheid der Beihilfe folgt. Falls die Beihilfe also eine Psychotherapie genehmigt, übernimmt in der Regel die Private Versicherung den jeweiligen, vertraglich geregelten Anteil. Sie sollten aber auf jeden Fall vor Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer Versicherung nachfragen, wie die jeweiligen Regelungen sind.

Kassenpatienten:

Wenn Sie eine Behandlung bei mir wünschen und gesetzlich versichert sind, dann kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail. Wir vereinbaren ein Vorgespräch, zu dem Sie ihre Versicherungskarte mitbringen. Die Krankenkasse zahlt dann die ersten 5-6 Termine. In dieser Zeit können Sie zum einen mich kennenlernen und für sich entscheiden, ob Sie sich eine Therapie bei mir vorstellen können. Zum anderen kann ich die Indikation für eine Psychotherapie abklären und mit Ihrer Unterstützung einen Antrag an ihre Krankenversicherung stellen, um eine längere Psychotherapie genehmigt zu bekommen. Üblicherweise findet die Behandlung anfangs einmal pro Woche in Form einer 50 minütigen Sitzung statt. Individuell sind auch kürzere/längere Sitzungen und eine niedrigere oder höhere Frequenz möglich.

Selbstzahler:

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Behandlung selbst zu übernehmen. Mein Honorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).